Vorsicht vor Routenplaner-Abzockfallen

WebtainsWenn Du Dich auf den Urlaub in Schweden vorbereitest, dann suchst Du auch die beste Fahrtroute nach Schweden.

Statt Dich lange selbst durch Strassenkarten zu wühlen ist es doch viel einfacher mit ein paar schnellen Klicks den schnellsten Weg zum Urlaubsort in Schweden zu finden.

Und genau das versprechen Dutzende Routenplaner-Seiten im Internet.

Doch Vorsicht, denn neben den seriösen Anbietern tummeln sich hier auch schwarze Schafe.

Die Firma Webtains ist eine dieser Abofallen, deren Betreiber es nur auf das schnelle Geld abgesehen haben. Dein Geld!

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Webtains

Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Eisenacher Firma Webtains GmbH

Verbraucher werden gegenwärtig massenhaft mit Geldforderungen der Firma Webtains GmbH aus Eisenach konfrontiert. Die Masche der Internet-Abzocke ist bei weitem nicht neu, aber immer noch erfolgreich:

Verbraucher werden auf bestimmten Internetseiten zur Eingabe ihrer Adressdaten aufgefordert. Anschließend flattern Briefe ins Haus, in denen behauptet wird, dass die Verbraucher einen Zweijahresvertrag eingegangen wären und im Gegenzug 96 € pro Jahr, also insgesamt 192 €, zahlen sollen.

Durch Mahnungen und Drohungen, an denen auch Rechtsanwälte und Inkassobüros beteiligt sind, wird massiv Druck auf die Betroffenen ausgeübt.

Die Verbraucherzentrale Thüringen rät dringend von der Zahlung ab. "Es fehlt hier an der Willenserklärung der Verbraucher", so D. W. von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt in diesem Zusammenhang u.a. vor folgenden Internetseiten:

  • www.routenplaner.de
  • www.routenplaner-service.de
  • www.kochrezepte-sammlung.de
  • www.songtexte-24.de
  • www.gedichte-download.de

Betrieben werden diese Abzock-Fallen von der dubiosen Webtains GmbH, Julius-Lippold-Straße 18, 99817 Eisenach.

Abzockfalle www.routenplaner-service.de

 

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann sagt über diese Abzocker:

In letzter Zeit häufen sich in meiner Kanzlei wieder Anfragen wegen angemahnter Forderungen aus angeblichen Abo-Verträgen.

Insbesondere die Firmen Online Content Ltd. und Webtains GmbH verschicken derzeit viele Zahlungsaufforderungen oder lassen „letzte Mahnungen", versehen mit einem Klageentwurf, über eine Inkasso-Firma zustellen.

In der Regel sind diese Forderungen jedoch unbegründet. Denn ein Zahlungsanspruch setzt voraus, dass überhaupt ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande gekommen ist.

Ein solcher Vertrag liegt aber in der Regel nicht vor, denn er setzt voraus, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluss klar und deutlich über die anfallenden Kosten informiert wird: Der Kunde muss klar erkennen können, dass er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt.

Auf vielen Angeboten dieser Firmen findet sich der Hinweis auf die Kosten aber nur versteckt am Rande - er ist leicht zu übersehen, was offenbar auch beabsichtigt ist. Es wird der Eindruck erweckt, dass die angebotene Leistung kostenlos erfolgen soll.

Nach der Rechtsprechung ist ein solch versteckter Kostenhinweis ausdrücklich nicht ausreichend, um eine vertragliche Zahlungspflicht zu begründen (so z.B. OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 04.12.2008, Az.: 6 U 186/07)

 

 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt vor Webtains / Kostenfallen im Internet

31.März 2011: Bei www.routenplaner-service.de wird ein Routenplaner angeboten. Bevor eine Route berechnet werden kann, müssen sich Interessenten unter Angabe von persönlichen Daten anmelden. Hierfür erscheint auf einer neuen Seite die Aufforderung eine Registrierung durchzuführen, erst dann wird der Zugriff gewährt. Für diese „Dienstleistung“ wird ein Betrag von 192 € berechnet.

Stand: Im Wege der einstweiligen Verfügung wurde durch Beschluss am 06.07.2010 festgestellt, dass die streitgegenständliche Seite den Preis für die Anmeldung nicht deutlich erkennbar angibt. Das Unternehmen hat mittlerweile eine Abschlusserklärung abgegeben, in dem es den Verstoß einräumt.

Zwischenzeitlich hatte das Unternehmen die Website etwas geändert. Nach Auffassung des vzbv war auch diese Seite so gestaltet, dass die mit der Anmeldung verbundenen Kosten nicht hinreichend deutlich waren. Noch immer erfolgte keine Preisinformation auf der Eingangsseite, auf der Start- und Zielort anzugeben sind. Diese Information erfolgte lediglich neben dem Anmeldeformular. Aus Sicht des vzbv wurde damit gegen den Kern des Unterlassungsbeschlusses verstoßen, so dass im September 2010 ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurde. Dieses war nicht erfolgreich. Nach Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts wurde nicht gegen den Unterlassungsbeschluss verstoßen, weil das Unternehmen hinter dem Wort „Anmeldung“ nunmehr einen Sternchenhinweis angefügt hatte.

Es ist zu beachten, dass Gegenstand des Ordnungsgeldverfahrens die Seitengestaltung vom 08.09.2010 war.

Hier die ausführliche Warnung des Verbraucher Zentralen Bundesverbands als PDF

Was können Verbraucher tun, um den Betreibern solcher Internetseiten das Handwerk zu legen?

Die Verbraucherzentrale Thüringen empfielt:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Schreiben Sie an die Bank oder Sparkasse, an die das Geld überwiesen werden soll. Äußern Sie den Verdacht, dass über das Konto illegale Beträge fließen. Appellieren Sie an die Bank, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
  • Beschweren Sie sich über das kooperierende Geldinstitut bei der Banken- und Versicherungsaufsicht.
  • Beschweren Sie sich über die kooperierenden Rechtsanwälte und Inkassounternehmen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer bzw. beim Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.

Mafia-Methoden der Abzocker?

Der Professor und Richter Prof. Thomas Hoeren gibt Tips wie Du Dich wehren kannst:

 

Musterbrief

Hier noch als Beispiel ein Musterbrief der Rechtsanwaltskanzlei Streich & Werk, Stuttgart: Musterbrief Abzockfallen PDF