Hochzeit in Schweden

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In Schweden kann entweder bürgerlich oder kirchlich geheiratet werden. Nach einer bürgerlichen Eheschließung ist lediglich eine kirchliche Ehesegnung möglich. Bürgerliche Eheschließungen werden üblicherweise in Gemeindeämtern, Stadtverwaltungen oder auch bei Gerichten vollzogen. Zu kirchlichen Eheschließungen sind neben der Schwedischen Kirche auch weitere Glaubensgemeinschaften befugt.

Auch nicht in Schweden wohnende Ausländer können in Schweden heiraten, aber sie müssen nachweisen, dass nach Ihrem Heimatrecht keine Ehehindernisse bestehen.

Heiraten in Schweden als deutscher Staatsangehöriger

Wenn Du deutscher Staatsangehöriger bist und in Schweden heiraten willst, musst Du Dich an das örtlichen Skatteverket - Büro wenden, dass für den Ort, an dem Du heiraten willst, zuständig ist. Die zentrale schwedische Steuerverwaltung Skatteverket ist nicht nur für steuerliche Fragen zuständig sondern führt auch das zentrale Melderegister und hat standesamtliche Befugnisse.

Du brauchst ein Ehefähigkeitszeugnis vom heimatlichen Standesamt, dort wo Du Deinen Wohnsitz hast. Damit weist Du nach daß in Deutschland nach deutschem Recht kein Ehehindernis besteht.

Wenn Du nach einer Heirat in Schweden eine in Deutschland anerkannte Heiratsurkunde willst, dann bekommst Du die nicht bei den schwedischen Behörden, sondern vom Standesamt Deines deutschen Wohnsitzes, oder, falls Du keinen Wohnsitz in Deutschland (mehr) hast, vom Standesamt I in Berlin. Seit 2009 kannst Du - musst es aber nicht - Deine Eheschließung im Ausland beim deutschen Standesamt registrieren. Dort bekommst Du dann eine deutsche Heiratsurkunde zum Nachweis Deiner Eheschließung.

Wenn Du bei der Heirat auch Deinen Namen ändern willst, dann kläre vorher mit dem deutschen Standesamt was Du tun musst damit diese Namensänderung auch in Deutschland gültig ist.

Weiter Infos hier im Merkblatt der deutschen Botschaft in Stockholm.