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Autor Thema:Schwedisches Gesetz verstößt gegen Menschenrechtskonvention 1021 Aufrufe
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    Schwedisches Gesetz verstößt gegen Menschenrechtskonvention Link to this post

    Die Zwangssterilisierung von Transsexuellen, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen wollen, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat das Verwaltungsgericht in Stockholm entschieden. Somit muss das 1972 eingeführte Gesetz zu Geschlechtsumwandlungen geändert werden. Dieses verlangte von Transsexuellen bei einer Geschlechtsumwandlung unter anderem, dass sie unverheiratet sind und sich vor dem Eingriff sterilisieren lassen. Die schwedische Regierung will noch im Frühjahr einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen. Die mitregierenden Christdemokraten waren vor wenigen Wochen von der Forderung abgerückt, die Sterilisierung weiterhin vorauszusetzen.

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    Quelle: Radio Schweden - Alles was in Schweden wichtig ist

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