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Autor Thema:Keine Erstattung für widerrechtlich beschlagnahmten Alkohol 1105 Aufrufe
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    Keine Erstattung für widerrechtlich beschlagnahmten Alkohol Link to this post

    Widerrechtlich beschlagnahmter Alkohol muss von den Behörden nicht erstattet werden. Zu diesem Urteil kommt laut einem Bericht des Schwedischen Rundfunks das Amtsgericht im Stockholmer Vorort Nacka. Das Gericht wies damit die Klage einer Vereinigung zurück, deren knapp 100 Mitglieder Alkohol privat importiert hatten, der ohne Rechtsgrundlage beschlagnahmt oder vernichtet worden war. Der Anwalt der Kläger kommentierte das Urteil mit der Bemerkung, dass es in Schweden kaum mehr Sinn mache, gegen den Staat zu klagen. Von Regierungsseite beruft man sich darauf, dass es nicht geklärt sei, ob die EU den Klägern tatsächlich das Recht auf Privateinfuhr einräumen würde, daher könne auch kein Schadensersatz geleistet werden.

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    Quelle: Radio Schweden - Alles was in Schweden wichtig ist

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