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Autor Thema:Erst Strafmaß, dann Rechtspsychiatrie 849 Aufrufe
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    Erst Strafmaß, dann Rechtspsychiatrie Link to this post

    Rechtspsychiatrische Betreuung soll als eigenständiges Strafmaß abgeschafft werden. Dies ist eines der Hauptanliegen des von der Regierung in Auftrag gegebenen Gutachtens. Personen mit psychischer Störung sollen demnach als zurechnungsfähig erklärt und zu Haftstrafen verurteilt werden können.

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    Quelle: Radio Schweden - Alles was in Schweden wichtig ist

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