Was die Routenplaner- Abzocker nicht wollen dass die Opfer wissen

WebtainsBereits Anfang des Jahres hatten wir von den üblen Machenschaften der Routenplaner-Abzocker, vor allem der Firma Webtains GmbH, berichtet. Mehr und mehr Opfer und Verbraucherschutzzentralen begannen den bösen Buben auf die Finger zu klopfen. Wenn Du aber nun geglaubt hast, diese würden klein beigeben - weit gefehlt!

Die Abzocker zeigen keine Spur von schlechtem Gewissen, nein, im Gegenteil, jetzt versuchen sie (Webtains GmbH) der Verbraucherschutzzentrale Thüringen per einstweiliger Verfügung zu verbieten, den Opfern ihrer Abzockereien zu helfen.

Keine Konten für die Abzocker!

Vor allem stört es die Abzocker (Webtains GmbH) dass die Verbraucherschutzzentrale den Opfern empfiehlt, die jeweiligen Banken und Sparkassen, bei denen die Abzocker (Webtains GmbH) ihre Konten haben, anzuschreiben. Die Opfer sollen diese kontoführenden Banken auffordern, keine Konten für diese Abzocker zu führen.

Denn dadurch, dass diese Banken den Abzocker Kontos zur Verfügung stellen können die Abzocker abzocken. Wenn sie kein Konto haben können die Opfer nämlich nicht überweisen. Also machen sich die Banken und Sparkassen, die diese Konten führen, zu Helfern der Abzocker.

Banken sollen nicht Helfer der Abzocker sein

Offensichtlich hat diese Empfehlung der Verbraucherzentrale Erfolg! Einige Banken und Sparkassen haben anscheinend die Konten der Abzocker gekündigt. Grund genug für die Routenplaner-Abzocker-Mafia zurückzuschlagen. Willige Anwälte, die ihnen helfen, scheinen sie ja genug zu finden.

Was die Abzocker nicht wollen dass Dir empfohlen wird

Das Amtsgericht hat auf Antrag der Abzocker (Webtains GmbH) eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherschutzzentrale Thüringen erlassen. Darin wird diese aufgefordert genau dieses hier nicht mehr zu sagen:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Schreiben Sie an die Bank oder Sparkasse, an die das Geld überwiesen werden soll. Äußern Sie
    den Verdacht, dass über das Konto illegale Beträge fließen. Appellieren Sie an die Bank, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
  • Beschweren Sie sich über das kooperierende Geldinstitut bei der Banken- und Versicherungsaufsicht.

Natürlich hat die Verbraucherzentrale Thüringen alle verfügbaren Rechtsmittel dagegen eingelegt. Nichtsdestotrotz muss sie diese einstweilige Verfügung erst einmal befolgen.

Die Verbraucherschutzzentrale Thüringen hat uns am 18. November 2011 angeschrieben und darauf hingewiesen, sie möchte uns ersparen, auch Angriffsziel der Abzocker zu werden.

Wir lassen uns nicht einschüchtern

Selbstverständlich werden wir jetzt nicht klein beigegeben und dem Drängen der Abzocker nachgeben. Im Gegenteil! Wir berichten darüber, über die Abzocke der Webtains GmbH, damit Du und Deine Familie und Freunde nicht auch in die Fallen der Abzocker fallen.

Dies sind folgerichtig die wirksamen Massnahmen gegen die Abzocker

Deshalb, wenn es passiert ist, und auch Du ein Opfer der Webtains GmbH und ihrer Gesinnungsgenossen bist, dann mache genau das, was die Verbraucherzentrale Thüringen empfohlen hat, und was die Webtains GmbH nicht will, dass die Verbraucherzentrale Thüringen Dir sagen kann!

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Schreiben Sie an die Bank oder Sparkasse, an die das Geld überwiesen werden soll. Äußern Sie
    den Verdacht, dass über das Konto illegale Beträge fließen. Appellieren Sie an die Bank, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
  • Beschweren Sie sich über das kooperierende Geldinstitut bei der Banken- und Versicherungsaufsicht.

Unsere Ann-Irene ist ja auch ein Opfer der Webtains GmbH. Aber sie hat sich nicht einschüchtern lassen, und hatte die Empfehlungen der Verbraucherschutzzentrale Thüringen unter anderen Verbraucherschutzzentralen genau befolgt. Und auch sie hat an die kontoführende Bank der Webtains GmbH geschrieben.

An: Sparkasse Werra Meissner

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie aus den anliegenden Kopien ersehen können, haben wir eine Rechnung der Firma Webtains GmbH erhalten. Dieses Unternehmen betreibt verschiedene Internetseiten, bei denen durch die Gestaltung der Eindruck erweckt wird, die Nutzung der Inhalte auf diesen Internetseiten erfolge kostenlos.

Lediglich im Kleingedruckten wird anscheinend auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen, wir konnte selbst dies aber nicht finden. Für 96 Euro pro Jahr wird eine nennenswerte Gegenleistung jedoch nicht erbracht.

Derartige Werbungen sind offenkundig wettbewerbswidrig. Bis Maßnahmen nach dem UWG allerdings greifen, sind oft Wochen vergangen und die unrechtmäßig erlangten Gewinne sind längst beiseite geschafft. Auch Maßnahmen der Strafverfolgung können nicht so schnell ergriffen werden, dass der finanzielle Schaden bei den Opfern begrenzt wird.

Wir möchten daher an Sie sehr dringend appellieren, dazu beizutragen, den Drahtziehern diese Unrechtsgewinne vorzuenthalten:

Kündigen und sperren Sie bitte das Konto!

Diese Maßnahme ist rechtlich zulässig. Wir verweisen auf einen Beschluß des OLG Hamm (13.10.2008 - I-31 W 38/08) und des OLG Karlsruhe (6W31/97), mit dem eine entsprechende Maßnahme abgesegnet wurde.

Sie sind nicht verpflichtet, an einem Wettbwerbsverstoß gemäß § 1 und 3 UWG mitzuwirken. Für eine kurze Mitteilung wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ann-Irene

Lass auch Du Dir die Einschüchterungen der Routenplaner-Abzocker, sei es nun die Webtains GmbH oder andere, nicht gefallen, und wehre Dich!