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Autor Thema:Jugendamt darf medizinische Betreuung für Kinder anordnen 1147 Aufrufe
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    Jugendamt darf medizinische Betreuung für Kinder anordnen Link to this post

    Kinder, die eine medizinische Betreuung benötigen, haben auch dann ein Recht darauf, wenn ein Elternteil dagegen ist. Das hat der Reichstag mit Wirkung zum 1. Mai beschlossen. Bislang war für eine Behandlung die Zustimmung beider Elternteile notwendig. Nun soll auch das Jugendamt darüber entscheiden können. Kinderschützer begrüßen den Reichstagsbeschluss. Oft seien Kinder betroffen, die in ihrer Familie Gewalt ausgesetzt seien, sagte Åsa Landberg von der Organisation Rädda Barnen. Bei solchen Fällen würde zumeist das gewalttätige Elternteil eine medizinische Betreuung des Kindes ablehnen. Zwar würden bereits nach den bisherigen Gesetzen viele solcher Eltern das Sorgerecht verlieren. Doch das sei oft ein langwieriger Prozess, der schlimme Folgen für das Kind haben könne.

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    Quelle: Radio Schweden - Alles was in Schweden wichtig ist

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