Das schwedische Jedermannsrecht

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Das schwedische Jedermannsrecht (Allemansrätt) gibt Dir die einzigartige Möglichkeit, Dich frei in der schwedischen Natur zu bewegen. Immer, wenn Du Dich in Schweden in der freien Natur bewegst, wenn Du wanderst, schwimmst, mit dem Kajak auf den Seen paddelst, kletterst oder auch nur auf einem Stein sitzt und nachdenkst, dann nutzt Du das schwedische Jedermannsrecht. 

JedermannsPFLICHT

Dieses Recht fordert von Dir aber auch ein hohes Maß an Rücksichtnahme und Behutsamkeit gegenüber Natur und Tieren, gegenüber Grundbesitzern und Mitmenschen. Das Jedermannsrecht bedeutet nicht, dass Du in der Natur tun und lassen kannst, was Du willst. Nehme stets auf andere Menschen, Tiere und Pflanzen Rücksicht!

NICHT STÖREN ODER ZERSTÖREN lautet die Grundregel.

Das Jedermannsrecht ist zwar im schwedischen Grundgesetz erwähnt, ist aber kein eigenständiges Gesetz und in keinem Gesetz wird das Jedermannsrecht definiert. Das Jedermannsrecht ist jedoch von Gesetzen umgeben, die dem erlaubten Handeln Grenzen setzen.

Bitte respektiere die folgenden Regeln überall in der schwedischen Natur und in den Angelrevieren. Jedermannsrecht ist auch Jedermannspflicht.

  • Du darfst Dich in der Natur auf privatem oder öffentlichem Grund und Boden frei bewegen, aber beschädige (heranwachsende) Pflanzen und Bäume nicht.
  • Gehe aber bitte nicht über Äcker, bestellte Felder, Schonungen und private Grundstücke. Respektiere den Hausfrieden und das Privateigentum anderer.
  • Breche oder hacke keine Zweige oder Äste ab, beschädige keine Rinde. Fälle niemals Bäume.
  • Du darfst Pforten und Gatter passieren, aber schließe diese bitte wieder. Störe nicht die weidenden Tiere. Beschädige Zäune und Gatter nicht.
  • Du darfst Feuer machen, wenn es nicht die Natur beschädigt. Bei Trockenheit gilt totales Feuerverbot. Entfache niemals ein Feuer auf Felsen, denn diese bersten.
  • Du darfst auf dem Boden anderer eine Nacht zelten, aber nicht in der Nähe oder Sichtweite des Hauses. Hole Dir die Erlaubnis des Grundeigentümers wenn Du mehrere Nächte bleiben willst, oder wenn Du mit einer Gruppe dort zelten willst.
  • Du darfst baden und auch vorübergehend mit einem Boot anlegen und an Land gehen; allerdings nicht auf Hausgrundstücken oder bei generellem Anlegeverbot, sowie in ausgeschilderten Vogelschutzgebieten.
  • Du darfst wilde Beeren, Blumen und Pilze pflücken, sofern diese nicht unter Naturschutz stehen - aber natürlich nicht in Gärten anderer.
  • Das Angeln und Jagen ist nicht Teil des Jedermannsrecht - aber Du kannst eine Fischereierlaubniskarte kaufen.
  • Du darfst nicht mit Auto, Motorrad, Moped oder Mofa im Gelände herumfahren. Bleibe auf der Strasse.
  • Du darfst keine Vogelnester ausrauben, keine Vögel stören oder andere Tiere erschrecken oder verjagen.
  • Keine Wasserskooter auf schwedischen Seen.
  • Vom 1. März bis 20. August müssen Hunde in der freien Natur angeleint werden.
  • In Nationalparks darfst Du keine Hunde mitnehmen, kein Feuer machen und nicht angeln.
  • Lasse keinen Abfall oder Unrat zurück. Das ist strafbar! Abfall ist mitzunehmen. Bleibt eine Pilztüte im Wald liegen, wird sie von Tieren zerrissen und verunreinigt Wald und Flur. Glas, Dosen und Kunststoff können Menschen und Tiere verletzen. Es ist auch verboten, Abfall einzugraben.
  • Toilettenpapier und Exkremente sind unbedingt einzugraben. Nimm deshalb immer einen Spaten mit!
  • Schütze die schwedische Natur und halte sie sauber.
  • Verstösst Du gegen die Pflichten des Jedermannsrechts oder die Rücksichtsnahme auf andere, so ist dies eine strafbare Handlung.

Das Jedermannsrecht in Nationalparks

Für geschützte Gebiete wie Nationalparks und Naturschutzgebiete gelten besondere Bestimmungen, um wichtige Natur- und Kulturwerte zu wahren.

Genieße die Freiheit mit Verantwortung - eine Freiheit und Verpflichtung, die Du sonst wohl nirgendwo so genießen darfst!

Für weitere Informationen zu Umwelt, Natur, Jedermannsrecht usw. kannst Du Dich an das Staatliche Amt für Umweltschutz wenden:
Naturvårdsverket
S-106 48 Stockholm
Schweden

Tel: +46 (0)8-698 10 00 (8-16 Uhr)
Fax: +46 (0)8-20 29 25

E-Mail: allemansratten@naturvardsverket.se
Website: naturvardsverket.se