Einfuhr von Waren nach Schweden
Wenn Du nach Schweden reist dann solltest Du auch beachten welche Waren Du legal mitbringen kannst und für Waren gesetzliche Einfuhrverbote oder Beschränkungen gelten.
EU oder nicht EU
Was Du mitbringen darfst hängt davon ab ob Du aus einem anderen EU-Land einreist, oder von außerhalb der EU.
Einfuhrbeschränkungen
Schweden hat Einfuhrbeschränkungen für verschiedene Waren und Güter, zum Beispiel Waffen und andere gefährliche Gegenstände, Betäubungsmittel und Tiere. Ohne eine Sondererlaubnis kannst du auch keine Waren, die aus gefährdeten Arten (CITES) hergestellt wurden, nach Schweden einführen.
Persönlichen Bedarf während Deines Schweden-Besuchs
Waren und Gegenstände, die Du während Deines Schweden-Besuchs benutzt kannst Du zollfrei nach Schweden einführen. Dazu gehören zum Beispiel Kleidung und Kameras.
Einfuhr von Alkohol
Die Einfuhr von Alkohol für den privaten Gebrauch ist, wie in den anderen EU-Ländern auch, so geregelt, dass die Steuern im Land erhoben werden, in dem der Alkohol erworben wurde. Eine Privatperson, die Alkohol für sich in einem fremden Land kauft, zahlt dort die Steuern.
Bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat darfst Du Alkohol nach Schweden steuerfrei einführen,
- wenn er für Deinen eigenen Gebrauch oder Deine eigene Familie gedacht ist, nicht jedoch für Freunde und Bekannte, und
- wenn die Waren persönlich, z.B. in Deinem Gepäck, transportiert werden, und
- wenn Du mindestens 20 Jahre alt bist.
Es gibt keine Obergrenze für die einzuführende Alkoholmenge. Der Alkohol darf auch für ein Fest, z.B. Hochzeit oder Geburtstagsfeier bestimmt sein, wenn er unter den Gästen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Für den ausgegebenen Alkohol dürfen keine Kosten eingefordert werden, auch wenn es sich nur um die Deckung der Einkaufskosten handelt.
Einzig und allein der Zollbeamte kann bestimmen, ob die einzuführende Alkoholmenge dem privaten Gebrauch zugeschrieben werden kann, oder ob es sich um eine kommerzielle Einfuhr handelt. Aus diesem Grund kannst Du keine Auskunft von Tullverket im voraus bekommen, welche Menge unter den privaten oder den kommerziellen Gebrauch fällt.
Im allgemeinen werden aber die EU üblichen Obergrenzen für die Einfuhr aus EU-Ländern angewendet.
Einfuhr von Tabakwaren
Bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat darfst Du Tabakwaren steuerfrei einführen, wenn Du den Tabak persönlich mitführst, er für Deinen Eigenbedarf oder den Bedarf Deiner Familie bestimmt ist und Du mindestens 18 Jahre alt bist. Wie beim Alkohol entscheidet der Zollbeamte welche Menge im Einzelfall als persönlicher Bedarf akzeptiert wird.
Einfuhr von Medikamenten
Du darfst ohne Genehmigung Medikamente (auch verschreibungspflichtigen) nach Schweden einführen, wenn diese für medizinische Zwecke und Deinen persönlichen Bedarf vorgesehen sind. Das gilt auch für Medikamente, die einem mit Dir mitreisenden Tier von einem Tierarzt verschrieben worden sind.
Bei Reisen von bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (u. a. Deutschland und Schweden) kannst Du ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen wenn Du eine vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung dafür hast. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen.
Einfuhr von Injektionsspritzen und Kanülen
Reisende, die Spritzen und Kanülen für den persönlichen Bedarf nach Schweden einführen wollen, müssen ihr Recht auf Einfuhr dieser Waren belegen können, beispielsweise durch die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Einfuhr von Lebensmitteln für den Eigenbedarf
Du kannst bei Einreise nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat Lebensmittel für Deinen Eigenbedarf mitführen. Du darfst jedoch nicht mehr als 15 Kilogramm Fisch aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Schweden einführen.
Umzug nach Schweden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
Die EU ist eine Zollunion. Deshalb existieren zwischen den Mitgliedstaaten keine Zollabgaben. Waren, die Du innerhalb der EU über Ländergrenzen transportierst, brauchst Du nicht beim Zoll anzumelden.
Grenzkontrollen
Auch wenn mit dem Schengen-Abkommendie die routinemäßigen Grenzkontrollen weggefallen sind, hat der Zoll immer das Recht, Stichproben durchzuführen, auch weit entfernt von den Kontrollstellen an den Landesgrenzen.
Das schwedische Tullverket beantwortet Dir gerne alle weiteren Fragen:
Tullverket
Box 12 854
S-112 98 Stockholm
Schweden
Info-Telefon: +46 (0)771/520 520
Telefonzeiten: Montag-Donnerstag 8-19 Uhr, Freitag 8-16 Uhr.
E-Mail: tullverket@tullverket.se (Schwedisch oder Englisch).
Auf der Webiste tullverket.se findest Du ausführliche Informationen in Schwedisch und in Englisch;
Diese Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr, sie stellen keine Rechtsberatung dar und können sich jederzeit und unangekündigt ändern. Informiere Dich immer bei den Behörden bevor Du wichtige Entscheidungen triffst.