Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden

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In Schweden sind zum Teil andere Regeln und Gebräuche für den Umgang mit Haustieren üblich. So sind Hunde in der Regel an der Leine zu führen. Hinterlassener Hundekot ist zu entfernen.

In Restaurants ist das Mitbringen von Hunden grundsätzlich nicht erlaubt.

Um wildlebende Tiere zu schützen, gilt vom 1. März bis 20. August in Wald und Flur Leinenzwang für alle Hunde.

Hunde, Katzen und Frettchen

Dein Haustier kann Dich bei Deinem Schweden-Urlaub begleiten. Du musst nur die folgenden Vorschriften ("Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden") beachten:

Änderungen ab
1. Januar 2012:

Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen aus EU-Ländern nach Schweden ändern sich ab dem 1. Januar 2012.

Es wird nun einfacher, mit einem Hund oder einer Katze aus Deutschland nach Schweden einzureisen.

Die Änderungen:

  • Der Tollwut-Antikörpernachweis entfällt.
  • Hunde und Katzen dürfen bei ihrer Impfung gegen Tollwut nicht jünger sein als drei Monate (90 Tage oder 13 Wochen) und frühestens 21 Tage nach der Impfung nach Schweden einreisen. Es ist also möglich, das Tier ab einem Alter von ca. 4 Monaten nach Schweden einzuführen.
  • Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.
  • Die grundlegenden Forderungen nach ID-Kennzeichnung, Tollwutimpfung und Heimtierausweis oder Veterinärzeugnis bleiben bestehen.

Weitere Informationen findest Du beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft hier.

  • ID-Kennzeichnung mittels Mikrochip. Hunde und Katzen, die über Landesgrenzen reisen, müssen einwandfrei identifizierbar sein. Die ID-Nummer des Tieres ist in alle Dokumente und in den Heimtierpass einzutragen. Eine (deutlich lesbare) Tätowierung ist nur noch dann ausreichend wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und das Datum im Heimtierpass eingetragen ist. Wenn das nicht der Fall ist dann ist eine neue Kennzeichnung mit Mikrochip erforderlich.
  • Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat dass von der WHO zugelassen ist. Die Grundimpfung erfolgt wenn das Tier mindestens drei Monate alt ist. Zwei Impfungen mit einem Abstand von einem Monat ist empfehlenswert.
  • Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Tollwut-Antikörper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung, jedoch innerhalb der Gültigkeitszeit des Impfpräparates, erfolgen. Wenn gemäss den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig. Liste der anerkannten Laboratorien
  • Entwurmung gegen Kleiner Fuchsbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem  Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Der Tierartz muss dann im Pass für Heimtiere bescheinigen, dass die Entwurmung Ihres Tieres erfolgt ist.
    Falls bei mehrfacher Einreise nicht alle Entwurmungen im Heimtierpass eingetragen werden können, können diese auf einem separaten Zeugnis von Ihrem Tierarzt ausgestellt werden.
  • Heimtierausweis: Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
    (Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen einen Heimtierausweis haben. Dieser Heimtierausweis wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen, d.h. ein Deutscher der nach Schweden einreist, muss einen von Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.)
  • Meldung: Du musst dem schwedischen Zoll die Einfuhr des Tieres beim Grenzübertritt melden

Das Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt auch daß alle Tiere gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden.

Einfuhr von Welpen

Für Hundewelpen gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für erwachsene Hunde. Ausnahmeregelungen bezüglich der Tollwutimpfungen und Fristen für den Tollwut-Antikörpertest gibt es nicht.

Einfuhr von Kleinhaustieren nach Schweden

Für die Einfuhr verschiedener Haustiere gilt, dass höchstens fünf Tiere gleichzeitig eingeführt werden dürfen (z. B. zwei Hamster und drei Kaninchen oder vier Vögel und ein Hund).

Einfuhr von Kaninchen

Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Kaninchen müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.

Einfuhr von Nagetieren

Nagetiere, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Nagetiere müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.

Zu den als Haustiere gehaltenen Nagetieren zählen in Schweden traditionell als Haustiere gehaltene Nager wie  z. B. Meerschweinchen, Hamster, Chinchillas und Mäuse. Verboten ist in Schweden die Haltung und der Verkauf von wild gefangenen Nagern, die als Haustiere oder als Hobby gehalten werden.

Einfuhr von Vögeln

Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Vögel müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.
Hühner, Truthähne, Perlhühner, Gänse, Wachteln, Fasane, Tauben, Rapphühner und Straußenvögel zählen nicht zu den Haustieren, wenn sie für folgende Zwecke gehalten werden:

  • Zucht
  • Fleisch- und Eierproduktion
  • Verzehr
  • Auswilderung.

Einfuhr von Reptilien

Reptilien, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Diese Bestimmungen gelten für Amphibien, Schlangen, Eidechsen und Schildkröten. Die Reptilien müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.

Einfuhr von Aquarienfischen

Eingeführte Fische dürfen nur in Aquarien gehalten werden. Sie dürfen unter keinen Umständen ausgesetzt oder als Köderfisch verwendet werden. Für die Einfuhr ist eine entsprechende Erklärung auszufüllen. Die Einfuhr ist bei der Zollbehörde/Grenzkontrolle anzuzeigen. Folgende Arten dürfen nicht eingeführt werden:

  • vom Aussterben bedrohte Arten
  • exotische Arten, die für das Aussetzen in schwedischen Gewässern gezüchtet werden
  • Arten, die natürlich in schwedischen Gewässern vorkommen
  • Karpfen und alle ihre Kulturformen
  • Arten, die sich in wildem Zustand in Schweden fortpflanzen können

Einfuhr von Pferden, Eseln und entsprechenden Kreuzungen sowie von Zebras

Unter folgenden Bedingungen ist es gestattet, Pferde nach Schweden einzuführen:

  • Das Pferd muss einen Pass haben
  • Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate lang aufbewahrt werden.

Transportbestimmungen: Sobald die Reisezeit mehr als acht Stunden beträgt, ist ein Transportplan zu erstellen und während des Transports mitzuführen. Schweden verlangt einen solchen Transportplan nur, wenn die Tiere für den Handel vorgesehen sind, einige andere EU-Länder allerdings fordern einen Transportplan für jegliche Reisen, die eine Dauer von acht Stunden überschreiten. Der Transportplan wird vom Transporteur erstellt und muss im Absenderland vom Amtstierarzt im Zusammenhang mit der Kontrolle des Tieres geprüft und unterschrieben werden.

Vor der Abreise

Bitte vergewissere Dich vor der Abreise beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket), dass diese Bestimmungen nicht geändert wurden. Dort findest Du auch weitere Informationen über die Einfuhr anderer Tierarten.

 

Zentralamt für Landwirtschaft - Jordbruksverket

www.jordbruksverket.se
Smittskyddsenheten
S-551 82 Jönköping
Schweden
Tel: +46-36-15 50 00
Fax: +46-36-15 08 18
E-Mail: kundtjanst@jordbruksverket.se

Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
Tel.: +46-771-223 223
Telefonzeiten: Montag-Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr
E-Mail: hundochkatt@jordbruksverket.se